Loslassen erlaubt
Gründe, die Betreuung seiner Kinder nicht immer selber übernehmen zu können, gibt es viele. Doch wer an seiner Berufstätigkeit festhalten muss oder will, muss auch Loslassen können. Die Betreuung des Kindes in einer Tagesfamilie erleichtert Müttern, Vätern oder Allenerziehenden diesen Schritt.
Eltern wählen ihre Tagesfamilie selber und in eigener Verantwortung aus. Dabei können sie auf die Hilfe von Vermittlerinnen zählen, die in allen Zuger Gemeinden bei der Auswahl beratend zur Seite stehen. Sind die Betreuungszeiten mit den Tageseltern vereinbart, werden sie in einem Betreuungsauftrag verbindlich festgehalten. Um die administrativen und finanziellen Teile kümmert sich die Organisation Tagesfamilien.
Der Besuch des Einführungskurses ist für unsere Tageseltern obligatorisch. Und auch wenn wir natürlich wissen, dass es Ideale nicht gibt, haben wir an Eltern, die ihre Kinder einer Tagesfamilie anvertrauen wollen, gewisse Erwartungen. Nennen wir diese doch Profil.
Was wir von Ihnen erwarten
- sich mit dem Betreuungsmodell der Tagesfamilien auseinandersetzen
- Eigenverantwortung wahrnehmen
- Vertrauen, Toleranz und Gesprächsbereitschaft
- Zuverlässigkeit
- Zeit und Geduld
- Schweigepflicht einhalten

Was Sie sonst noch wissen sollten
Kinder brauchen Zeit, um sich an eine neue Situation zu gewöhnen. Und unsere Vermittlerinnen brauchen Zeit, um eine geeignete Tagesfamilie für Ihr Kind zu finden. Je früher Sie mit uns Kontakt aufnehmen, desto grösser die Chance, einen Platz zu finden. Eine Garantie können wir aber trotzdem nicht geben.
Die Entschädigung der Tageselten erfolgt durch uns. Tageseltern haben Anspruch auf vier Wochen Ferien pro Jahr. Zudem erwarten sie, dass sich Eltern an die vereinbarten Betreuungszeiten halten.
Tageseltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch zu Ihnen nach Hause kommen.
Wie eine Vermittlung abläuft
Zu Beginn steht Ihr persönlicher Kontakt mit einer Vermittlerin. Wenn eine Tagesfamilie gefunden ist, die Ihren Wünschen und Erwartungen entspricht, gibt es ein Treffen mit Ihnen und Ihrem Kind. Danach können Sie und die Tageseltern entscheiden, ob ein Probeverhältnis eingegangen werden soll.
Ist die Eingewöhnungsphase positiv verlaufen, schliessen Sie mit den Tagesfamilien Kanton Zug und den Tageseltern einen Betreuungsvertrag ab. Nach Abschluss des Vertrags beträgt die gegenseitige Kündigungszeit einen Monat. Die administrativen und finanziellen Aufgaben erledigt unsere Geschäftsstelle.
Welche Vorteile wir Ihnen bieten
Tagesfamilien Zug wissen was Kinder wollen, Eltern brauchen und Tagesfamilien bieten. Und daher haben wir Stärken, von denen Sie profitieren können:
- Information, Beratung und Begleitung
- Möglichkeit individueller, aber geregelter Betreuungszeiten
- Tageseltern mit Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
- Bildungsangebot zum Thema Tageskinder
- Rechtliche Sicherung durch einen Betreuungsauftrag
- Einhaltung der Pflegekinderverordnung Schweiz und Kanton Zug
- Übernahme des Inkassos und der Administration
- Einkommensabhängige Elternbeiträge gemäss aktueller Tarifeinstufungsliste

